1300. Breslau. o. T. Die in dem ältesten Bresl. Stadtbuche (lib. magnus I. f. 10) enthaltenen undatirten Bestimmungen über die Beginen in das J. 1300 zu setzen, wie dies Ebers Annenwesen der Stadt Breslau S. 5 thut, dem dann verschiedene neuere Schriftsteller gefolgt sind, liegt nach dem sachverständigen Urtheile des Herrn Stadtarchivar Dr. Markgraf kein Grund vor. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |